Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zur Hospizbegleitung. Sollten Fragen offen bleiben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Wir begleiten Menschen in ihrer letzten Lebensphase sowie deren Angehörige. Die Art der Erkrankung spielt hierbei keine Rolle. Unser Dienst kann unabhängig von Religion und Kirchenzugehörigkeit in Anspruch genommen werden.
Der Wohnort sollte im Mittelbereich Mosbach liegen. Dieser umfasst folgende Gemeinden mit den jeweiligen Teilorten: Billigheim, Binau, Elztal, Fahrenbach, Haßmersheim, Hüffenhardt, Limbach, Mosbach, Mudau, Neckargerach, Neckarzimmern, Obrigheim, Schefflenz, Waldbrunn, Zwingenberg. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen zu den Betroffenen nach Hause, in Pflegeeinrichtungen oder ins Krankenhaus.
Wir begleiten ausschließlich Erwachsene. Wenn Sie eine Hospizbegleitung für Kinder oder Jugendliche benötigen, vermitteln wir gerne den Kontakt zum ambulanten Kinderhospizdienst Neckar-Odenwald-Kreis e. V.
Wenn Sie eine Hospizbegleitung wünschen, nehmen Sie am besten telefonisch Kontakt mit uns auf. Unser Dienst ist kostenfrei.
Eine Übersicht zum Ablauf einer Begleitung finden Sie in der unten stehenden Grafik. Details hierzu werden im Folgenden erklärt.
Die Hospizkoordinatorin besucht Sie zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus und ermittelt in einem Erstgespräch die Bedürfnisse aller Betroffenen. Auf Basis dieser Informationen wird eine geeignete Hospizbegleiterin bzw. ein geeigneter Hospizbegleiter ausgewählt und Ihnen vorgestellt. Die Begleitung wird von dieser ehrenamtlich tätigen Person übernommen. Selbstverständlich steht Ihnen die Koordinatorin im Verlauf der Begleitung bei Fragen oder Problemen zur Seite. Zusätzlich zur Hospizbegleitung können die Angehörigen unsere Beratung zur Palliativpflege in Anspruch nehmen.
Die ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen und -begleiter sind für die Sterbebegleitung qualifiziert und besuchen die erkrankten Personen regelmäßig nach individueller Vereinbarung. Die Besuche werden nach persönlichen Wünschen und Vorlieben gestaltet und beinhalten beispielsweise Gespräche, Zuhören, Musik, Vorlesen, Schweigen, Beten oder kleine Spaziergänge. Durch die geschenkte Zeit können sich die Angehörigen eine kleine Auszeit nehmen und werden so entlastet. Die Hospizbegleiterinnen und -begleiter unterstützen auch die Angehörigen bei der Auseinandersetzung mit den Themen Sterben und Tod. Bei nahendem Tod können die Besuche intensiviert werden.
Pflegerische Leistungen werden von den Hospizbegleiterinnen und -begleitern nicht übernommen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter Schweigepflicht.
Unsere Begleitung endet nicht mit dem Versterben. Der Erwachsenenhospizdienst steht den Angehörigen auf Wunsch auch bei der Trauerbewältigung bei. Neben individuellen Gesprächen bieten wir weitere Formen der Trauerbegleitung für Hinterbliebene an.
Wir unterstützen die Charta
Im Jahr 2013 sind wir der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland beigetreten, welche sich für Menschen einsetzt, die aufgrund einer fortschreitenden lebensverkürzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind.
Auch wir möchten die Öffentlichkeit für die Belange dieser Menschen sensibilisieren. Ebenso möchten wir zu einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit den Themen Sterben, Tod und Trauer beitragen. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Auszug aus der Charta. Im Mittelpunkt steht das Recht eines jeden Menschen auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen.
"... Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Er muss darauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert wird und dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden. Familiäre und professionelle Hilfe sowie die ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen dieses Anliegen. Ein Sterben in Würde hängt wesentlich von den Rahmenbedingungen ab, unter denen Menschen miteinander leben. Einen entscheidenden Einfluss haben gesellschaftliche Wertvorstellungen und soziale Gegebenheiten, die sich auch in juristischen Regelungen widerspiegeln. Wir werden uns dafür einsetzen, ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen und insbesondere den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen durch eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders entgegenzuwirken. Dem Sterben als Teil des Lebens ist gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. ..."